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18.11.2011

Extras vom Chef - Essen für die Rente





Für die spätere Altersrente zählt nicht nur das Gehalt, sondern auch zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers wie freie Verpflegung und Unterkunft. Sie werden zum Arbeitsentgelt hinzugerechnet. Dadurch erhöhen sich sowohl die Beitragszahlungen als auch die Rente.

Freie Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) für einen Mitarbeiter gilt ab kommendem Jahr wie 219 Euro zusätzliches Gehalt pro Monat. Stellt der Arbeitgeber nur das Frühstück, sind es immerhin 47 Euro. Dies hat das Bundessozialministerium in seiner jährlich aktualisierten Verordnung festgelegt.

Eine Unterkunft zählt wie 212 Euro mehr Geld im Monat - sofern sie nur mit einem Beschäftigten belegt ist. Sind zwei Beschäftigte dort untergebracht, beispielsweise in einer Gemeinschaftswohnung von Bauarbeitern, sinkt dieser Betrag auf 127,20 Euro. Teilen sich drei Arbeitnehmer die Unterkunft, sind es nur noch 106 Euro pro Person und Monat.




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