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15.12.2011

Gezahlt ist gezahlt





Immer mehr betroffene Teldafax-Kunden, die nochmal zur Kasse gebeten werden (siehe unten 9.12.2011), suchen Rat bei der Verbraucherzentrale. Die Fälle sind bunt gemischt. Dabei sind Verbraucher, die nie bei Teldafax Kunde waren, ebenso wie solche, deren Verbrauchsabrechnung nicht stimmt, vor allem aber solche, bei denen gar keine Abtretung der Forderung an die Firma, die jetzt die Forderung geltend macht (zumeist die Teldafax Services GmbH) erfolgt ist. Sollte einmal doch eine solche Abtretung vorhanden sein, halten wir diese für rechtlich zweifelhaft, da überraschend und intransparent, und damit nach AGB-Recht unwirksam.

Wie sollten Betroffene jetzt reagieren? Das Wichtigste: Nicht vorschnell das Verlangte zahlen. Erst einmal prüfen und dabei ggf. Rat bei einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale einholen. Man kann auch selbst dem Anspruchsteller - zumeist Creditreform oder Teldafax Services GmbH oder Insolvenzverwalter - antworten. Dabei ist die jeweils individuelle Fallkonstellation zu berücksichtigen. Hierfür finden Sie hier einen Musterbrief mit Varianten. 




© Verbraucherzentrale Hamburg



Die kompletten Informationen finden Sie unter:

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