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01.02.2012

Frist versäumt?





Die Frist für die Anmeldung von Forderungen beim Insolvenzverwalter lief am 31. Januar ab. Als ehemaliger TelDaFax-Kunde können Sie auch nachträglich Ansprüche geltend machen. Allerdings nur gegen Gebühr und zusätzliche Wartezeit. Erfahren Sie mehr:


Forderungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist beim Insolvenzverwalter eingehen, werden gesammelt und zum Ende des Verfahrens nachträglich geprüft. Dies kann je nach Länge des Verfahrens i. d. R. erst einige Jahre später geschehen. Nach Abhaltung des nachträglichen Prüfungstermins bzw. -stichtages ist das Amtsgericht verpflichtet, für "verspätete" Forderungsanmeldungen eine Gebühr von 15,00 € pro "verspätetem" Anmeldegläubiger zu erheben. Für Ihre Forderung müssen Sie das Guthaben konkret berechnen und beziffern, notfalls durch Schätzung.


Bei Fragen zum TelDaFax-Verfahren beraten wir Sie gern in unseren Beratungsstellen oder am Verbrauchertelefon immer

montags 16:00 - 17:00 Uhr

dienstags 12:00 - 13:00 Uhr

unter 0900 1 7979-08 (für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz - Mobilfunkpreise abweichend)




© Verbraucherzentrale Niedersachsen



Die kompletten Informationen finden Sie unter:

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