Forderungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist beim Insolvenzverwalter eingehen, werden gesammelt und zum Ende des Verfahrens nachträglich geprüft. Dies kann je nach Länge des Verfahrens i. d. R. erst einige Jahre später geschehen. Nach Abhaltung des nachträglichen Prüfungstermins bzw. -stichtages ist das Amtsgericht verpflichtet, für "verspätete" Forderungsanmeldungen eine Gebühr von 15,00 € pro "verspätetem" Anmeldegläubiger zu erheben. Für Ihre Forderung müssen Sie das Guthaben konkret berechnen und beziffern, notfalls durch Schätzung.
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