MELDUNGEN



02.01.2012
Elektronische Lohnsteuerkarte - Sie kommt später
Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2012 weiter. Laut Bundesfinanzministerium funktioniert die elektronische Lohnsteuerkarte erst ab 1. Januar 2013. Ändert sich bei Arbeitnehmern 2012 nichts, etwa bei Steuerklasse, Religionszugehörigkeit oder Freibeträgen, müssen sie nichts veranlassen. Der Lohnsteuerabzug erfolgt wie 2011. Stimmen die Daten nicht mehr, sollten Arbeitnehmer sie beim Finanzamt korrigieren lassen und ihrem Arbeitgeber einen aktuellen Ausdruck geben. Gleiches gilt, wenn das Mitteilungsschreiben der Finanzverwaltung vom Herbst 2011 Fehler enthält. Wer 2012 einen neuen Job beginnt, nimmt die alte Karte 2010 oder die Ersatzbescheinigung 2011 zum neuen Job mit. Arbeitnehmer ohne Lohnsteuerkarte oder Ersatzbescheinigung müssen eine Ersatzbescheinigung für 2012 beantragen, unverheiratete Azubis nicht. Sie werden nach Steuerklasse I besteuert.
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