Warenkorb  
Warenkorb

Ihr Warenkorb enthält kein Auftrag zur Rechtsberatung.

 

MELDUNGEN


Version zum DruckenspacerPer E-Mail versenden

28.10.2011

Dienstreisen - Verfassungsrichter prüfen Pauschale





Ein Steuerberater aus Baden-Württemberg hat Verfassungs­beschwerde gegen die Kilometer­pauschale für Dienst­fahrten eingelegt. Er findet es ungerecht, dass die Pauschale seit dem Jahr 2001 unverändert nur 30 Cent pro Fahrtkilometer beträgt, obwohl Benzin- und Autokosten beträchtlich gestiegen sind.

Er fordert, dass die Pauschale auf 35 Cent erhöht wird. Das entspräche den durchschnittlichen Kfz-Kosten laut Statistischem Bundesamtes seit 2009. Zudem erhalten Angestellte des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, die mit ihrem Auto dienstlich fahren, schon seit dem Jahr 2009 pauschal pro Fahrkilometer 35 Cent ersetzt.

Vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg (10 K 1768/10) und vor dem Bundesfinanzhof (Az. VI B 145/10) hatte der Mann bisher keinen Erfolg. Die Richter dort argumentierten, dass Berufstätige ihre tatsächlichen Autokosten nachweisen und so mehr absetzen können.

Tipp: Erkennt das Finanzamt für Dienstfahrten mit Ihrem Auto nur 30 Cent an, legen Sie dagegen Einspruch ein und und verweisen auf das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 1008/11). Das Finanzamt muss Einsprüche laut einer Anweisung der Oberfinanzdirektion Münster bis zur Entscheidung ruhen lassen (Kurzinformation ESt 20/2011 vom 20. 7. 2011).




© STIFTUNG WARENTEST



Die kompletten Informationen finden Sie unter:

Link zum Inhalt



zurück zu Steuern + Recht

Diesen Beitrag verlinken:

© 2012 Verbraucher- & Rechtsanwaltsportal

Links  |    |  Linktausch  |  Sitemap  |  AGB  |  Wiederufsrecht  |  Impressum