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18.11.2011

Bundesarbeitsgericht zum Tarifvertrag BAT - Mehr Gehalt für junge Mitarbeiter





Jetzt steht endgültig fest: Jüngere Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, die rechtzeitig Nachzahlungsansprüche angemeldet haben oder noch nach dem Bundesangestelltentarif (BAT) bezahlt werden, haben Anspruch auf eine satte Gehaltserhöhung - meist auch für mindestens sechs Monate rückwirkend. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.


Verbotene Altersdiskriminierung


Zuvor hatte schon der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Brüssel vorab geurteilt: Vom Alter abhängige Bezahlung, wie sie der alte Bundesangestelltentarifvertrag BAT vorsieht, ist eine rechtswidrige Diskriminierung. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht die Konsequenzen gezogen: Jüngere Mitarbeiter haben Anspruch auf Gehalt nach der höchsten Altersstufe. Vertreter der Länder Berlin und Hessen hatten dafür plädiert, den Tarifparteien eine nachträgliche Vereinbarung zu ermöglichen oder den Nachzahlungsanspruch zu reduzieren. Beides wiesen die Bundesarbeitsrichter zurück.


Kläger erhält 450 Euro mehr Gehalt


Rechtsanwalt Hans-Werner Behm aus der Berliner Kanzlei Behm, Pudack und Kollegen hat das Urteil erstritten. Sein Mandant, ein seinerzeit 39-jähriger Berliner Landes-Angestellter, hat jetzt rückwirkend ab September 2006 das Gehalt zu erhalten, das für 47-jährige als Höchstgehalt in der Gehaltsgruppe vorgesehen war. Für den Kläger heißt das: Er bekommt rückwirkend eine Gehaltserhöhung um 450 Euro brutto monatlich. In anderen Fällen macht die altersbedingte Gehaltsdifferenz innerhalb ein und derselben Gehaltsgruppe bis zu 1 000 Euro brutto aus


Infos bei test.de


Wer von dem Urteil profitiert und wie Nachzahlungsansprüche geltend zu machen sind, erklärt test.de in der Meldung: Urteil zum Tarifvertrag BAT: Mehr Geld für junge Mitarbeiter.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. November 2011Aktenzeichen: 6 AZR 148/09




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