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18.11.2011

Berufsbedingter Umzug - Miete ohne Grenze





Eigentumswohnung

Bildquelle: aboutpixel.de / EigentumsWohnung © Sven Schneider

Wer wegen eines neuen Jobs umzieht und vorübergehend doppelt Miete zahlt, kann eine Miete als Werbungskosten abziehen. Das entschied der Bundesfinanzhof für einen Ehemann, der zunächst allein in die künftige Familienwohnung am neuen Arbeitsort einzog (Az. VI R 2/11).

Das Finanzamt wollte die Miete für die 165 Quadratmeter große Wohnung am Arbeitsort des Mannes kappen. Das durfte es aber nicht, weil die Wohnung von Anfang an für die Familie sein sollte. Anerkannt ist die Miete für die neue Wohnung aber nur bis zum Umzugstag, danach die Miete der alten Wohnung bis zum Ende der Kündigungsfrist.

Tipp: Auch Ausgaben für den Makler und die Spedition sind Umzugskosten.




© STIFTUNG WARENTEST



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