MELDUNGEN



21.11.2011
Mehr Verbraucherschutz in der Pflege
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und die Verbraucherzentralen haben mit einem wegweisenden Projekt zur Umsetzung der Verbraucherrechte in der Pflege gestartet. In den kommenden Jahren werden die Verbände unter anderem das Kleingedruckte in Verträgen von Alten- und Pflegeheimen unter die Lupe nehmen, Aktionstage durchführen und die Rechtslage bei Heim- und Pflegeverträgen in die Öffentlichkeit tragen. Möglich wurde das Projekt durch eine finanzielle Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Der Startschuss erfolgte am 01.10.2010, das Projekt läuft bis 31.03.2013.
In Zusammenarbeit mit dem Saarländischen Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz – Stabsstelle Demographischer Wandel – startet nun auch im Saarland eine Vortragsreihe zum Thema "Wohnen im Alter – Ihre Rechte als Verbraucher". Der Sozialverband VdK als auch verschiedene Pflegestützpunkte beteiligen sich an dieser Vortragsreihe und bringen ebenfalls ihr Fachwissen ein.
In dieser Vortragsreihe wird zunächst durch den jeweiligen Pflegestützpunkt erläutert, welche Möglichkeiten es generell gibt, wenn in einer Familie ein Angehöriger pflegebedürftig wird. Einzelne Leistungen und Hilfsangebote, sowie deren Finanzierung werden erläutert.
Im Anschluss daran folgen durch die Verbraucherzentrale Saarland Ausführungen zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (kurz WBVG). Dieses Gesetz gibt es seit 01.10.2009 und es stärkt die Interessen der Nutzerinnen und Nutzern von Wohnangeboten im Alter, bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung. Der Gesetzgeber hat dieses Gesetz ganz bewusst als Verbraucherschutzgesetz ausgestaltet und Erfordernisse im Bereich Wohnen für ältere, pflegebedürftige oder behinderte volljährige Menschen formuliert, wenn gleichzeitig Betreuungs- und Pflegeleistungen erbracht werden. Das WBVG gilt damit sowohl für Alten- und Pflegeheime als auch für Wohngemeinschaften und zum Teil auch betreute Wohneinheiten. Ihre Rechte als Verbraucher nach dem WBVG sollen anhand konkreter Beispiele im Laufe dieser Vorträge erläutert werden.
Im Anschluss an jede Veranstaltung bietet sich für die Teilnehmer die gute Gelegenheit, weitere Fragen an die Fachleute vor Ort zu stellen.
Die Veranstaltungen im Überblick:
- 23. November, 16 Uhr, Cloef-Atrium Orscholz
- 29. November, 16 Uhr, Stummsche Reithalle Neunkirchen
- 30. November, 16 Uhr, Arbeitskammer Saarbrücken
Alle Termine sowie weitere Informationen auf www.demographie.saarland.de
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
© Verbraucherzentrale Saarland
Die kompletten Informationen finden Sie unter:
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