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02.02.2012

EU schreibt Abwasserinspektion vor





Eigenheim

Bildquelle: aboutpixel.de / Rothaus © Peter Ehmann

In den letzten Wochen berichteten die Medien verstärkt darüber, dass alle Hauseigentümer bundesweit bis zum Jahr 2015 private Abwasserkanäle auf ihre Dichtheit überprüfen lassen müssen. Für diese Untersuchung müssten Verbraucher unter Umständen mit Kosten von mehreren Tausend Euro rechnen. Grundlage für die Untersuchung ist die EU-Grundwasserrichtlinie (RL 91/271 EWG), die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich umgesetzt wurde.

In Sachsen bleiben aufgrund der Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen und -Einleitungen alle Hausbesitzer von dieser Pflicht verschont, die täglich weniger als acht Kubikmeter Abwasser abführen. Durchschnittlich fällt bei einer vierköpfigen Familie jeden Tag nur ein halber Kubikmeter Abwasser an. Demnach sind Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern in Sachsen überwiegend von der Prüfpflicht der Anschlusskanäle für häusliches Abwasser ausgenommen.

"Gemäß des Sächsischen Wassergesetzes müssen Abwasseranlagen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen", informiert Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Abwasserkanäle müssen so kontrolliert werden, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht gefährdet und ökologischen Belangen Rechnung getragen wird. Unabhängig von der EU-Grundwasserrichtlinie bleiben im Rahmen der Betreiberverantwortung alle anderen Kontrollpflichten bestehen.

Wenn Grundstücks- oder Hauseigentümer Dichtheitsprobleme an ihren Abwasserleitungen vermuten, muss nicht sofort eine teure Kamerasichtprüfung erfolgen. Preisgünstigere Methoden, wie Druckprüfungen mit Luft und Wasser schonen den Geldbeutel. Verbraucher sollten auch mehrere Angebote von Fachfirmen einholen. Dabei sollte man für die Prüfung und die eventuell notwendige Sanierung verschiedene Firmen beauftragen. Qualifizierte Fachfirmen kann man bei den Tiefbau- und Umweltämtern der Städte und Gemeinden erfahren.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.




© Verbraucherzentrale Sachsen



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