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10.03.2011

Verbraucherzentrale NRW und Landeskriminalamt gemeinsam gegen Lastschriftbetrug





Anruf

Bildquelle: aboutpixel.de / telefonieren © umak

Ein freundlicher Anruf und kurze Zeit später fehlt Geld vom Konto: Die Masche, mit verlockender Gewinnspielwerbung am Telefon persönliche Daten zu erschleichen, um anschließend per Lastschriftverfahren private Konten zu plündern, wollen die Verbraucherzentrale NRW und das Landes­kriminalamt NRW verstärkt bekämpfen.

Senioren häufig Opfer
Beschwerden über untergeschobene Gewinnspielabonnements und unbe­rechtigte Kontoabbuchungen rangieren als Beschwerdefälle an oberster Stelle. Eine der gebräuchlichsten Maschen: Opfer werden zunächst am Telefon mit der fro­hen Botschaft überrascht, sie hätten etwas gewonnen. Im Verlauf des Gesprächs werden persönliche Daten abgefragt sowie Gewinnspielabonne­ments angeboten und untergeschoben. Zielgruppe sind nach Erfahrung des Landeskriminalamts meist arglose Senioren.

Hoher wirtschaftlicher Schaden
Die Maschen der Betrüger sind vielfältig, die Dunkelziffer ist hoch, der wirt­schaftliche Schaden immens. Allein in einem Ermittlungsverfahren gegen eine organisiert handelnde Tätergruppe stellte das LKA betrügerische Abbuchungen bei 14.000 Kontoinhabern fest. Der Gesamtschaden lag bei 670.000 Euro.

Tipps gegen Abzocke
Das Landeskriminalamt und die Polizeibehörden in NRW raten, sich nicht auf unerbetene Telefonanrufe einzulassen, regelmäßig die Kontoauszüge zu kontrollieren und unberechtigte Abbuchungen sofort stornieren zu lassen. In jedem Fall sollten solche Fälle von Abzo­cke bei der Polizei angezeigt werden.

Auch Geldinstitute und Gesetzgeber gefordert
Die Verbraucherzentrale NRW fordert von einziehenden Geldinstitute zu prüfen, ob tatsächlich eine Einzugsermächtigung der Verbraucher vorliegt. Falls Telekommunikationsunternehmen fremde Leistungen auf die Telefon­rechnung setzen, sollten sie bei Auffälligkeiten die Forderung überprüfen. Erhärtet sich ein Missbrauchsverdacht, ist der Einzug geforderter Beträge sofort zu stoppen. Noch besser wäre eine Regelung des Gesetzgebers, die vorschreibt, dass telefonfremde Leistungen – wie die von Gewinnspielfir­men – nur mit Zustimmung von Verbrauchern per Telefonrechnung abge­rechnet werden dürfen.

Zusätzliche Informationen zum Hintergrund von untergeschobenen Gewinn­spielverträgen und Lastschriftbetrug, präventive Tipps und Hilfen für Straf­anzeigen finden Sie unter www.vz-nrw.de/abgefragt-abgebucht und unter www.lka.nrw.de. Ein ausführlicher Forderungskatalog zum Weltverbrauchertag steht zum Download bereit unter www.vz-nrw.de/abbau-abzocke.





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Kategorie: Verbraucherrecht

Rechtsanwalt Udo Kuhlmann
An der Schlachte 12
28195 Bremen
Tel: 0421 / 33029850




© Verbraucherzentrale NRW



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