Warenkorb  
Warenkorb

Ihr Warenkorb enthält kein Auftrag zur Rechtsberatung.

 

MELDUNGEN


Version zum DruckenspacerPer E-Mail versenden

31.01.2012

Langwieriger Streit - zu Lasten der Mittellosen





Die Kreissparkasse Döbeln ist in Bezug auf ihre Entgeltregelung für Pfändungsschutzkonten nicht gewillt, das Urteil des Landgerichts Leipzig (Az.: 08 O 1086/11) vom 16.12.2011 zu akzeptieren. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen. Die Leipziger Richter hielten die Klausel, nach der in Vereinbarungen über die Umstellung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto für die Führung des so genannten P-Kontos 15 € pro Monat verlangt werden, für unzulässig. Obwohl es bereits zweitinstanzliche Entscheidungen aus Naumburg, Berlin und Nürnberg gibt, die ebenfalls überhöhten Gebührenforderungen eine Absage erteilen, wurde jetzt von der Sparkasse das Oberlandesgericht Dresden angerufen.

Damit gehen auf jeden Fall weitere Monate ins Land, bis endgültig Rechtsklarheit herrscht. Und jeden Monat wird nicht nur die Kreissparkasse Döbeln weiterhin hohe Preise von den betroffenen Kunden verlangen. Während üblicherweise normale Girokonten ein paar wenige Euro im Monat kosten, soll für ein P-Konto oft ein Vielfaches bezahlt werden. So gingen zuletzt bei der Verbraucherzentrale Sachsen Beschwerden Betroffener über die Sparkassen Oberlausitz-Niederschlesien (15 €/Monat), Meißen (15 €/Monat), Chemnitz (12,50 €/Monat), Mittelsachsen (12 €/Monat), Leipzig (10 €/Monat) und die Sparkasse Vogtland (9,80 €/Monat) ein. "Schlimm ist, dass die Verbraucher dieser Situation hilflos ausgesetzt sind, denn zum einen gibt es Kontopfändungsschutz seit Januar 2012 nur noch über ein P-Konto und zum anderen können sie auch nicht zu einem Institut wechseln, welches die Führung eines P-Kontos preisgünstiger anbietet", sagt Andrea Heyer, Referatsleiterin für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Zwar kann das Konto bei der jeweiligen Sparkasse gekündigt werden, aber damit laufen die Betroffenen Gefahr – mangels eines bundesweiten Rechts auf ein Girokonto – künftig gänzlich ohne Kontoverbindung dazustehen.
Das möglicherweise abgestimmte Verhalten der sächsischen Sparkassen ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen ein Skandal. Schließlich dürfte auch diesen Kreditinstituten der gesetzgeberische und politische Wille in dieser Sache nicht entgangen sein. So haben 2011 die Bundesjustiz- und die Bundesverbraucherschutzministerin öffentlich klargestellt, dass der Kontopfändungsschutz über P-Konten nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sein darf. Dadurch entsteht der Eindruck, dass zu Lasten der Kunden hauptsächlich auf Zeit gespielt und eben so lange wie möglich auf den hohen Preise beharrt wird.

Eine andere Geschäftspolitik betreiben nach Beobachtung der Verbraucherzentrale die sächsischen Volks- und Raiffeisenbanken. Werden sie abgemahnt, geben sie die geforderte Unterlassungserklärung ab. So haben sich im Januar 2012 auch die Volksbank Mittweida und die Volksbank Mittleres Erzgebirge gegenüber der Verbraucherzentrale Sachsen verpflichtet, von ihren Kunden für P-Konten keine 12,50 € bzw. 10 € pro Monat mehr zu verlangen. "Dort gilt es nun, einen Blick auf die Zulässigkeit der neuen Entgeltklauseln zu werfen", sagt Heyer.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

\"\"




© Verbraucherzentrale Sachsen



Die kompletten Informationen finden Sie unter:

Link zum Inhalt



zurück zu Geldanlage + Banken

Diesen Beitrag verlinken:

© 2012 Verbraucher- & Rechtsanwaltsportal

Links  |    |  Linktausch  |  Sitemap  |  AGB  |  Wiederufsrecht  |  Impressum