MELDUNGEN



25.01.2012
Immobiliendachfonds der SEB / Santander in der Krise

Bildquelle: aboutpixel.de / skyline frankfurt © kim czuma
Der Fonds SEB Kapitalprotekt P mit der Wertpapierkennnummer SEB1AA hat zum 03.01.2012 die Rücknahme seiner Fondsanteile ausgesetzt.
Die Anleger kommen somit nicht mehr an ihr Geld. Die Santander Bank als Übernehmer des Privatkundengeschäftes der SEB bietet den Anlegern im Falle eines finanziellen Engpasses ein Darlehen an, doch hier lauern Gefahren.
Der Fonds SEB Kapitalprotekt P ist ein sogenannter Dachfonds, der an mehreren Immobilienfonds beteiligt ist. Diese nehmen auch seit einiger Zeit die Fondsanteile von den Anlegern nicht mehr zurück. Empfohlen wurde dieser SEB Fonds besonders den Kunden, die eine eher sichere Anlage bevorzugen und auch mittelfristig die angelegten Beträge benötigen.
Mit der Rücknahmeaussetzung steht den Verbrauchern das Geld nicht mehr zur Verfügung. Geplante Ausgaben oder bestehende Verpflichtungen können nicht geleistet werden. Um solche finanziellen Engpässe zu überwinden, gewährt die Bank nach Auskunft der Santander Filiale in Kiel den Anlegern ein preiswertes Darlehen.
Als Sicherheit des Darlehens sollen die gesperrten Fondsanteile dienen.
Hier besteht eine große Gefahr. Wenn die Wertpapiere innerhalb der Laufzeit des gewährten Darlehens wesentlich an Wert verlieren, fordert die Bank neue Sicherheiten. Ansonsten hat sie nach ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht, das Darlehen fristlos zu kündigen und die Rückzahlung der geliehenen Summe zu fordern (Vgl. § 19 Abs. 3 der AGB).
So kann es sein, dass ein Verbraucher nicht nur das angelegte Geld verliert, sondern auch das Eigenheim oder andere Werte in Gefahr bringt.
Wer Gelder in diesem Fonds angelegt hat, sollte im Rahmen einer unabhängigen Beratung prüfen lassen, ob evtl. Anhaltspunkte für eine Falschberatung beim ursprünglichen Erwerb bestehen. Hier kann die Verbraucherzentrale weiterhelfen. Weiterhin muss die Bank bei einer Kreditvergabe aufgefordert werden, das Risiko eines Wertverfalls der Fondsanteile nicht auf den Anleger abzuwälzen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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Kategorie: Kapitalanlagerecht
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