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14.02.2012

Grüezi-Real-Estate AG - Verurteilung zu Schadenersatz





Arbeitslosengeld

Bildquelle: aboutpixel.de / 50 Euro III © fanny18

Das Landgericht Berlin hat die Grüezi-Real-Estate AG verurteilt, den Kauf einer Eigentumswohnung in Berlin rückabzuwickeln. Der Vermittler der Firma habe den Käufer unzureichend über die zu erwartenden Mieterträge informiert. Außerdem habe er dem Kunden geraten, ein verbindliches Kaufvertragsangebot abzugeben, obwohl er noch keinen Darlehensvertrag abgeschlossen hatte.


100 000 Euro Schadenersatz


Das Gericht sprach dem Käufer Schadenersatz in Höhe von rund 98 000 Euro plus Zinsen zu. Begründung der Richter: Der Vermittler von der Grüezi-Real-Estate hat den Mann falsch beraten. Im Gegenzug erhält die Grüezi-Real-State AG die Immobilie zurück.


Immobilienfinanzierung sollte nichts kosten


Im vorliegenden Fall hatte der Vermittler der Grüezi-Real-Estate AG dem Anleger im Mai 2008 in einem Beratungsgespräch einen Prospekt mit einer Tabelle vorgelegt, die für 2008 eine Steuererstattung von 1 600 Euro auswies. Danach hätte er Anleger kein zusätzliches Geld für den Kauf der Eigentumswohnung ausgeben müssen.


Ohne Besichtigung zum Notar


Ohne die Wohnung in Berlin-Schöneberg zu besichtigen, unterschrieb der Anleger kurz danach ein notarielles Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine knapp 56 Quadratmetergroße Wohnung zum Preis von 89 000 Euro. Später stellte sich dann heraus, dass der Kläger weder Steuervorteile hatte noch die vom Berater angegebenen Mieterträge tatsächlich erzielen konnte. Daraufhin focht der Käufer seine Willenserklärungen wegen Irrtums und arglistiger Täuschung an und verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrages.


Finanztest warnt bereits seit 2010 vor Grüezi


Finanztest warnt bereits sei 2010 vor den dubiosen Geschäften der Grüezi-Real-Estate. Die Firma ist dafür bekannt, dass sie ahnungslosen Anlegern völlig überteuerte Eigentumswohnungen mit falschen Versprechen anbietet. Finanziert wurden die Geschäfte unter anderem von der DKB. Viele dubiose Immobilienverträge haben so genannte Mitternachtsnotare beurkundet. So werden Notare genannt, die auf Wunsch der Vermittler kurzfristig - oft auch noch am späten Abend - Verträge beurkunden. Interessenten wird dabei suggeriert, dass sie so schnell wie möglich unterschreiben müssen, damit ihnen keine einmalige Gelegenheit entgeht.

Landgericht Berlin, Urteil vom 19. Januar 2012Aktenzeichen: 13 O 317/10 (nicht rechtskräftig)





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Kategorie: Kapitalanlagerecht

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An der Schlachte 12
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Tel: 0421 / 33029850




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