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24.08.2011

Frage und Antwort - Streit um Portokosten für unverlangt zugeschickte Kontoauszüge





Briefe

Bildquelle: aboutpixel.de / Postkasten © Immanuel Rapp

Andreas E., Affing-Mühlhausen: Meine Bank hat mir die Gebühr von 1 Euro für die Kontoauszüge erstattet, die sie mir ohne Auftrag zugeschickt hat - so wie das Landgericht Frankfurt am Main gegen die Deutsche Bank geurteilt hat (Az. 2-25 O 260/10). Aber das Porto musste ich bezahlen. Ist das rechtens?

Finanztest: Das ist umstritten. In einem Nebensatz des Urteils heißt es, dass Banken das Porto ,,wohl" verlangen dürfen. Markus Feck, Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, sieht das jedoch anders. Die Bank dürfe weder eine Gebühr noch Porto vom Kunden verlangen, es sei denn, dieser habe ausdrücklich verlangt, dass ihm Kontoauszüge zugeschickt werden.

Möglicherweise bringt Ihnen eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Ihrer Bank Klarheit. Die Adressen der verschiedenen Schlichter finden Sie im Infodokument ,,Bankschlichtungsstellen". Bis auf Ihre Auslagen für das Einschicken der Beschwerde ist das Verfahren kostenfrei.

Manche Banken stellen ihren Kunden sogar weiterhin Gebühren für unverlangt zugeschickte Kontoauszüge in Rechnung. Sie sehen sich von dem Urteil gegen die Deutsche Bank nicht betroffen. Auch für die Kunden dieser Banken kann sich eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle lohnen.




© STIFTUNG WARENTEST



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