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10.01.2012
Bundeswertpapiere - Finanzagentur droht mit Kontokündigung
Gut 300 000 Kunden der Finanzagentur des Bundes müssen damit rechnen, dass ihnen ihr Schuldbuchkonto gekündigt wird. Sie haben bisher nicht auf ein Schreiben reagiert, dass die Behörde im August vorigen Jahres an rund 420 000 Kunden verschickt hat.
Nur beglaubigte Ausweiskopie zählt
Kunden, die auf das erste Schreiben nicht reagiert haben, bekommen nun zum zweiten Mal Post und werden "letztmalig aufgefordert", fehlende Unterlagen bis zum 31. Januar 2012 an die Finanzagentur zu schicken. ,,Liegen diese Daten nicht fristgerecht vor, ist die Geschäftsbeziehung zum Kunden laut Gesetz zu beenden", sagt Pressesprecher Boris Knapp. Die Bundeseinrichtung fordert nachträglich eine beglaubigte Ausweiskopie an, um den Anforderungen des Geldwäschegesetzes zu genügen. Das Gesetz verlangt, dass von jedem Kontoinhaber die Staatsbürgerschaft und der Geburtsort gespeichert wird. Diese Daten sind von langjährigen Kunden bislang nicht erfasst.
Kein Zwangsverkauf
Ohne Schuldbuchkonto können die Kunden weder neue Bundeswertpapiere kaufen, noch vorhandene Wertpapiere umtauschen oder fälliges Geld wieder anlegen. Die Finanzagentur führt nur noch Rückgabe- und Verkaufsaufträge aus oder überträgt die Wertpapiere auf ein anderes Depot. Zum Zwangsverkauf kommt es nicht. Die Papiere werden bis zur Fälligkeit kostenlos aufbewahrt.
Tipp
Wenn Sie Ihr Konto bei der Finanzagentur behalten wollen, lassen Sie eine Ausweiskopie beglaubigen und schicken diese der Finanzagentur zu. Das geht bei einer Behörde (Gemeinde- und Stadtverwaltung, Landkreis, Ortsbürgermeister), einem Pfarramt öffentlich-rechtlich organisierter Kirchen oder einem Notar.
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