MELDUNGEN



10.01.2012
Wenn der Notar zweimal klingelt
In den vergangenen Wochen erkundigten sich Verbraucher vermehrt nach der Seriosität eines angeblichen Autogewinns. Dieser wurde ihnen von einem vermeintlichen Notar am Telefon in Aussicht gestellt. Einziger Haken: Die Verbraucher müssen vorab um die 650 Euro für Überführungskosten des Autos aus der Türkei zahlen. Damit der Verbleib des Geldes nicht nachverfolgbar ist, soll die Überweisung per Western Union erfolgen.
Sicher an diesem Angebot ist nur, dass Verbraucher nach der Überweisung des Geldes nichts mehr von ihrem „Gewinn“ hören werden. Das Geld ist verloren.
Besonders perfide an der derzeitigen Aktivität ist aber, dass die Abzocker auf den ersten Blick täuschend echt aussehende Internetseiten angeblicher Notariate erstellen, auf die sie zweifelnde Verbraucher verweisen.
Unser Rat:
Melden Sie den Fall an die Bundesnetzagentur (
www.bundesnetzagentur.de). Diese kann die verwendeten Telefonanschlüsse abschalten.
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Kategorie: Verbraucherrecht
Rechtsanwalt Udo Kuhlmann An der Schlachte 12 28195 Bremen Tel: 0421 / 33029850
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