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10.01.2012

Wenn der Notar zweimal klingelt





In den vergangenen Wochen erkundigten sich Verbraucher vermehrt nach der Seriosität eines angeblichen Autogewinns. Dieser wurde ihnen von einem vermeintlichen Notar am Telefon in Aussicht gestellt. Einziger Haken: Die Verbraucher müssen vorab um die 650 Euro für Überführungskosten des Autos aus der Türkei zahlen. Damit der Verbleib des Geldes nicht nachverfolgbar ist, soll die Überweisung per Western Union erfolgen.

Sicher an diesem Angebot ist nur, dass Verbraucher nach der Überweisung des Geldes nichts mehr von ihrem „Gewinn“ hören werden. Das Geld ist verloren.

Besonders perfide an der derzeitigen Aktivität ist aber, dass die Abzocker auf den ersten Blick täuschend echt aussehende Internetseiten angeblicher Notariate erstellen, auf die sie zweifelnde Verbraucher verweisen.

Unser Rat:

  • Gehen Sie auf keinen Fall auf solche Gewinnbenachrichtigungen ein. Rufen Sie keine 0900-Nummer für weitere Informationen zurück und überweisen Sie auf keinen Fall Geld.

  • Sollten Sie noch Zweifel haben, wenden Sie sich an uns oder an die örtliche Notarkammer.

Melden Sie den Fall an die Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de). Diese kann die verwendeten Telefonanschlüsse abschalten.





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Kategorie: Verbraucherrecht

Rechtsanwalt Udo Kuhlmann
An der Schlachte 12
28195 Bremen
Tel: 0421 / 33029850




© Verbraucherzentrale Hamburg



Die kompletten Informationen finden Sie unter:

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