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29.01.2012

Reiseabbruch nach drei Monaten ohne finanzielle Rückerstattung





Raus aus dem europäischen Kulturraum und rein in eine bunte Welt voller Farben, Paläste und ständigem Treiben? Familie S. wollte ihrer minderjährigen Tochter die Möglichkeit bieten, die Welt kennen zu lernen und zahlte dafür ca.  8000 Euro an einen deutschen Reiseveranstalter. Gern nahm Familie S. für den Zeitraum von 10 Monaten auch einen Austauschschüler auf.

 

Indien ist aus europäischer Sicht eines der exotischsten Länder der Welt und noch dazu in sich selbst so vielseitig und abwechslungsreich. Diese Entscheidung muss also gut überlegt sein. Insbesondere muss klar sein, dass Indien nicht nur Licht- sondern auch Schattenseiten hat.

 

Dies spürte auch die Tochter und kritisierte in Briefen in die Heimat vor allem die Drogensituation in der indischen Unterkunft. Für den Veranstalter soll das Veranlassung gewesen sein, die Schülerin bereits nach drei Monaten nach Hause zu schicken. Ein finanzieller Ausgleich durch den Reiseveranstalter erfolgte bisher nicht.

 

Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale in Rostock hat sich nunmehr der Sache angenommen und den Vertragspartner zu einer Stellungnahme und Kostenrückerstattung aufgefordert. Unabhängig von der noch ausstehenden Antwort empfiehlt der Verbraucherberater, vor Vertragsabschluss den jeweiligen Reiseveranstalter und das Reiseziel gründlich zu checken.

 

Bei Problemen beim Schüleraustausch, Schuljahresaufenthalten oder Sprachreisen erhalten Ratsuchende in allen Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale weitere Informationen.




© Verbraucherzentrale Mecklenburg Vorpommern



Die kompletten Informationen finden Sie unter:

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