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29.01.2012

Einstellung des Flugbetriebs bei Spanair





Airlines

Bildquelle: aboutpixel.de / Flugzeug © sarotti

Nach der Einstellung des Flugbetriebs bei Spanair stellt sich für die betroffenen Fluggäste die Frage, welche Ansprüche sie gegen die Fluggesellschaft anmelden können.

Prinzipiell können Verbraucher die Rückerstattung des Ticketpreises und ggf. Schadenersatz fordern. Ob es aber tatsächlich Geld zurück gibt, ist mehr als offen. Spanair hat zwischenzeitlich die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Die finanziellen Mittel, um die Ansprüche der Kunden zu befriedigen, dürften daher fehlen.

Da Spanair im Rahmen der Star Alliance mit namhaften Fluggesellschaften (u.a. der Deutschen Lufthansa) kooperiert hat, empfiehlt die Verbraucherzentrale, sich an eine der in diesem Bündnis zusammengeschlossenen Airlines zu wenden und nach einer (kostenlosen) Flugübernahme zu erkundigen.

Urlauber, die eine Pauschalreise gebucht haben, sollten sich unmittelbar an ihren Reiseveranstalter wenden. Er muss für einen Ersatzflug sorgen.




© Verbraucherzentrale Baden Württemberg



Die kompletten Informationen finden Sie unter:

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