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19.01.2012

Illegaler Download! Schadensersatz!





Das sind schwere Vorwürfe gegenüber meist harmlosen Surfern, denen immer öfter anwaltliche Abmahnungen wegen angeblicher (oder tatsächlicher) Rechtsverstöße ins Haus flattern. Meist wird den Betroffenen vorgeworfen, sie hätten illegal urheberrechtlich geschützte Video- und Musikdateien in Tauschbörsen wie emule, kazaa, edonkey, bittorrent etc. „downgeloaded“.



Die Tauschbörsenfalle



Den meisten Verbrauchern ist allerdings völlig schleierhaft, was da passiert sein soll – und dass man in einer Tauschbörse nicht nur Musik bekommt, sondern auch gleichzeitig anderen Tauschbörsennutzern zur Verfügung stellt, fällt vielen Surfern gar nicht auf. Gerade Kinder und Jugendliche tappen oft arglos in die Tauschbörsenfalle, und deren Eltern erleben dann ein böses Erwachen.



Das böse Erwachen



Die abgemahnten Verbraucher erhalten ein Schreiben der Kanzleien, welches den konkreten Rechtsverstoß darlegt. Den Betroffenen verbleibt nur eine sehr kurze Frist (zumeist 3-5 Tage), in der sie eine dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und an die Kanzlei zurückzusenden haben. Dazu gibt es eine saftige Rechnung der Rechtsanwälte. Nicht selten geht das für die Abgemahnten an die finanzielle Leistungsgrenze, insbesondere, wenn mehrere Kanzleien kräftig mitverdienen wollen. Das können ganz schnell mehrere tausend Euro werden - für den Normalverdiener nicht zu machen. Eine Infobroschüre rund ums Thema "Upload – Download. Rechte im Internet" hat speziell für Jugendliche die Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz herausgegeben.



Unser Ratschlag



Urheberrechtsverstöße sind keine Bagatellen. Wer sie begeht, schadet anderen. Dennoch: Die anwaltlichen Aufforderungen zur Abgabe von Erklärungen sind zum Teil gar nicht begründet oder zu weitgehend. Die Anwaltsrechnungen sind oft deutlich überzogen.

Wir raten dringend davon ab, die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige rechtliche Beratung zu unterschreiben und zurückzusenden! Es können Ihnen hierdurch erhebliche rechtliche Nachteile entstehen.



Wir fordern von der Politik



Jeder Internetnutzer sollte zunächst eine Warnung ohne Schadensersatzforderungen oder Anwaltsrechnung bekommen, wenn er Urheberrechte im Internet verletzt. Für den normalen Nutzer ist es oft schlecht möglich, bei Internetangeboten kostenpflichtige von kostenlosen zu unterscheiden. Unserer Erfahrung nach möchten die Verbraucher keine Urheberrechte verletzen und haben Respekt vor der Leistung anderer. Sie sind sich nur in den allermeisten Fällen nicht klar darüber, was auf ihren Rechnern (oder denen ihrer Kinder!) und über ihre Internetanschlüsse geschieht.

Regeln Sie also das Urheberrecht so, dass Urheberrechtsverletzungen verfolgt werden können. Behalten Sie dabei aber auch die Situation der Verletzer im Blick. Der Minderjährigenschutz darf nicht ausgehebelt werden!

Machen Sie außerdem Medienkompetenz und Datenschutz zum Schwerpunkt in den Schulen.



Wir fordern von den Rechtsanwälten, die die Abmahnungen verschicken



Suchen Sie sich ein anderes lukratives Betätigungsfeld. Natürlich sollten Urheberrechtsverletzungen nicht geduldet werden. Aber dient es der Sache, wenn ganze Familien in den finanziellen Ruin getrieben werden? Wäre es hier nicht standesgemäß, Augenmaß zu beweisen und es bei Warnungen (wohlgemerkt: nur für Erstfälle. Wer gewarnt wurde, und erneut eine Urheberrechtsverletzung begeht, kann auch u.E. keine Nachsicht verlangen.) zu belassen?





Rechtsberatung bei Abmahnungen
95 €  ( inkl. 19 % MwSt. )


Kategorie: Internetrecht

Rechtsanwalt Udo Kuhlmann
An der Schlachte 12
28195 Bremen
Tel: 0421 / 33029850




© Verbraucherzentrale Hamburg



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