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16.08.2011

GEZ: Nicht mehr doppelt zahlen





Radio

Bildquelle: aboutpixel.de / Lieblingssender © HuppiFluppi

Wenn Sie Fernseher und Radio bei der GEZ für Ihre Privatwohnung anmelden, beinhaltet die Gebühr auch die Nutzung eines so genannten "neuartigen Rundfunkgeräts", eines Computers beispielsweise. Nicht so, wenn der PC gleichzeitig für eine selbstständige Tätigkeit genutzt wird. Die GEZ verlangte dafür bislang zusätzlich 5,76 Euro pro Monat. Doch das ist nun vorbei.

Drei Verbraucher, die vorschriftsmäßig ihre Radio- und Fernsehgeräte angemeldet und in ihren Arbeitszimmern PCs zum Broterwerb installiert hatten, gingen vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun im Sinne der Verbraucher entschieden. Ab sofort werden ihre Computer als Zweitgeräte eingestuft und sind damit von den Rundfunkgebühren befreit.

Wir finden: eine richtige Entscheidung. Alle Verbraucher, die ebenfalls zu Unrecht Rundfunkgebühren bezahlen mussten, sollten das Geld zurückfordern.




© Verbraucherzentrale Hamburg



Die kompletten Informationen finden Sie unter:

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