MELDUNGEN



14.09.2011
Förderung für Weiterbildung - Geld jetzt auch in Thüringen
Auch Arbeitnehmer von kleinen und mittleren Unternehmen und Selbstständige in Thüringen können jetzt einen Zuschuss fürs Lernen beantragen. Voraussetzung ist aber, dass Unternehmens- oder Geschäftssitz im Bundesland ist. Das Land übernimmt höchstens 70 Prozent der Ausgaben für die berufliche Weiterbildung. Die Förderung beträgt maximal 500 Euro jährlich und ist an Bedingungen geknüpft.
50 Prozent Zuschuss, 50 Prozent Eigenleistung
Einen Zuschuss von 50 Prozent gibt es für Kurse, die Kenntnisse, Fähigkeiten oder praktische Fertigkeiten vermitteln, die dem Antragsteller helfen, seinen Beruf besser auszuüben. Die übrigen 50 Prozent muss er aus eigener Tasche zahlen. Die Weiterbildung muss mindestens 50 Euro kosten.
Das Bundesland koppelt die Zuschüsse an das jährliche Bruttoeinkommen: Bei Alleinstehenden muss es zwischen 25 600 und 40 000 Euro betragen, bei Verheirateten, die zusammen veranlagen, zwischen 51 200 und 80 000 Euro. Angehörige des öffentlichen Dienstes gehören nicht zur Zielgruppe.
Wer weniger verdient, kann die Bildungsprämie beantragen.
70 Prozent für Ältere, Ausbilder und Wiedereinsteiger
Wer älter als 45 Jahre oder als Ausbilder tätig ist, bekommt einen Zuschuss von 70 Prozent. Das gilt auch für Personen, die die Berufstätigkeit für mehr als ein Jahr wegen Kindererziehung oder der Pflege eines nahen Angehörigen unterbrochen haben.
Förderung für Teilnahme und Prüfung
Maximal steuert das Land 500 Euro pro Kalenderjahr bei. Wer bereits eine Weiterbildung belegt und den Zuschuss nicht ausgeschöpft hat, kann für dasselbe Kalenderjahr einen zweiten Scheck beantragen. Der Weiterbildungsscheck deckt jedoch nur direkte Kurskosten und Prüfungsgebühren ab, nicht aber zum Beispiel Fahrtkosten. Der Kurs muss von einem anerkannten Träger durchgeführt werden. Es muss sich aber nicht zwingend um einen Präsenzkurs handeln. Gefördert wird zum Beispiel auch Fernunterricht.
Erst der Antrag, dann die Buchung
Den Zuschuss können Lernwillige bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW) beantragen. Das Antragsformular steht im Internet zum Download bereit. Unbedingt beachten: Erst wenn die schriftliche Zusage da ist, sollte man sich für einen Kurs anmelden. Der Scheck ist sechs Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Weiterbildung beginnen. Nach Kursende reichen der Antragsteller oder Weiterbildungsträger Rechnung und Teilnahmebescheinigung bei der GFAW ein. Spätestens zwei Monate nach Kursende erstattet diese den bewilligten Zuschuss zurück.
Tipp: Weitere Informationen und den Antrag finden Sie auf der Webseite der GFAW.
Programme in anderen Bundesländern
Ähnliche Programme wie das jetzt in Thüringen aufgelegte bieten sechs weitere Bundesländer bereits seit einiger Zeit an. Nähere Infos finden Sie jeweils im Internet.
Brandenburg: Bildungsscheck Brandenburg
Hessen: Qualifizierungsscheck Hessen
Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz: Qualischeck Rheinland-Pfalz
Sachsen: Bildungsscheck Sachsen
Schleswig-Holstein: Zukunftsprogramm Arbeit Schleswig-Holstein
© STIFTUNG WARENTEST
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