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30.01.2012

Sicherheit bei der Sanierung





Förderprogramme und rechtliche Regelungen für energieeffi-zientes Bauen und Sanieren stehen im Ruf, kompliziert und schwer durchschaubar zu sein. Viele Verbraucher sind nicht sicher, welche gesetzlichen Regelungen in ihrem speziellen Fall überhaupt gelten und wie sie die Einhaltung von Vorschriften wie der Energieeinsparverordnung überprüfen sollen. Diese Sorge kann Marlies Hopf von der Verbraucherzentrale Brandenburg Betroffenen nehmen: "Seit Oktober 2009 muss das ausführende Unternehmen dem Bauherrn zum Abschluss der Sanierungsarbeiten laut Gesetz mit der so genannten Unternehmererklärung schriftlich bestätigen, dass das Ergebnis den Vorgaben aus der Energieeinsparverordnung entspricht."

Damit hat der Gesetzgeber ein wirksames Instrument geschaffen, falsche oder unzulängliche Gebäudesanierungen möglichst weitgehend zu verhindern. Fehlende oder falsche Unternehmererklärungen können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. So steigt die Ausführungsqualität, teure Nachbesserungen sind nicht mehr nötig.

"Noch besser vermeidet man Konflikte schon im Vorfeld durch den Vergleich von mindestens drei Angeboten für jede Maßnahme, die man auch mit einem unabhängigen Berater prüfen kann", meint Energieprojektleiterin Hopf.

Nähere Informationen zu allen Fragen energetischer Sanierung bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale in einem persönlichen Beratungsgespräch. Wer Interesse hat, kann unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) oder in jeder Verbraucherberatungsstelle des Landes einen Beratungstermin vereinbaren. Tipps zum Energiesparen bieten diverse Faltblätter der Verbraucherzentralen, die in allen Beratungsstellen sowie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/web/broschueren.html erhältlich sind.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.




© Verbraucherzentrale Brandenburg



Die kompletten Informationen finden Sie unter:

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