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30.03.2011

Dubiose "Autoglasbeduinen" agieren in Drückerkolonnenmanier auf Parkplätzen





Einkauf

Bildquelle: aboutpixel.de / Einkaufen © soundboy

Auf den Parkplätzen der Einkaufsmärkte müssen Verbraucher immer häufiger damit rechnen, dass sie von diversen Autoservicefirmen angesprochen werden. So schilderten Verbraucher aus der Altmark, dem Harz, wie auch aus Halle, dass man sie angesprochen und auf Steinschläge in der Windschutzscheibe ihres Autos aufmerksam gemacht habe. Eine schnelle Reparatur wurde angeboten, die noch dazu kostenlos sei, weil die Versicherung die Kosten voll übernehme. Wer dieser Offerte zustimmte und einen Vertrag unterschrieb, hatte wenig Freude an der schnellen Reparatur: Mangelnde Qualität, keine Kostenübernahme durch die Versicherung und Monate später eine Rechnung über 98 Euro waren Grund zum Ärgern.

Für die Verbraucherzentrale ein typisches Beispiel wie die Gutgläubigkeit der Verbraucher in Überrumpelungssituationen ausgenutzt wird.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät folgende Hinweise zu beachten:

  • Bei Schäden an der Windschutzscheibe sollten sich Autobesitzer vor Erteilung des Reparaturauftrages mit ihrer Versicherung abstimmen. Versicherungsbedingungen prüfen und Selbstbeteiligung beachten.
  • Eine Steinschlagreparatur kann günstiger sein als ein Ersatz der Frontscheibe, aber oberflächliche Kleinst-Glasschäden stellen keinen Glasbruchschaden dar, den Versicherer übernehmen müssen.
  • Für die Instandsetzung sollte man einen ausgewiesenen Handwerksbetrieb wählen.
  • Die Rechnung eines dubiosen Autoservice nicht ungeprüft bezahlen, sondern prüfen lassen.

    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.




    © Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt



    Die kompletten Informationen finden Sie unter:

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