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16.06.2010



Ed Hardy Abmahnungen

Das Modelabel „Ed Hardy“, begründet vom US-Tattoo-Künstler Donald Ed Hardy und dem französischen Modedesigner Christian Audigier, erfreut sich nicht nur bei einer Vielzahl von Stars und Sternchen großer Beliebtheit.
Inzwischen wurde der Massenmarkt von Ed Hardy erobert und gilt als todschick. Bei ebay und
anderen Auktionsplattformen werden Ed-Hardy Produkte angeboten.
Allerdings lauert hier eine Abmahnfalle.

In den letzten Monaten haben viele eBay-Verkäufern Abmahnungen wegen dem Verkauf von Ed-Hardy-Produkten erhalten.
Nun wie kommt es zu den Abmahnungen ?
Sämtliche Rechte an den Grafiken und Bildern hatte ursprünglich Donald Ed Hardy. Dieser übertrug das Copyright an diesen persönlich geistigen Schöpfungen an das Unternehmen Hardy Life LLC. Dieses wiederum vergab zur weltweiten Vermarktung eine einzige Lizenz an das Unternehmen Wervous Tatto Inc. Als Lizenznehmerin hat das Unternehmen die Möglichkeit dann wieder Sub-Lizenzen an weitere Unternehmen zu vergeben. Dieser Sub-Lizenznehmer ist dann berechtigt Verstöße wegen Markenrecht, Plagiaten und dem Urheberrecht selbstständig zu verfolgen und im eigenen Namen geltend zu machen. Und genau dies ist massenhaft passiert.

Einerseits haben Verbraucher und Händler kostenintensive Abmahnschreiben samt beigefügter Unterlassungserklärung erhalten.
Ihnen wird vorgeworfen ein Plagiat erstellt und ohne Zustimmung auf den entsprechenden Kleidungsstücken platziert, sowie diese auch vertrieben und verkauft zu haben.

Des Weiteren sehen sich viele Abgemahnte mit dem Vorwurf konfrontiert, illegalerweise Original-Produkte von Ed Hardy angeboten zu haben. Auf den ersten Blick stößt diese Bewertung auf erhebliche Zweifel bei den Betroffenen.
Erst auf den zweiten Blick wird deutlich: Auch durch das Anbieten von Original Ed-Hardy-Kleidung können die lizenzierten Rechte des Lizenznehmers verletzt werden.
Dies kann beispielsweise dann gelten, wenn bestimmte Produkte nicht für den europäischen sondern nur für den amerikanischen Markt bestimmt sind. Tauchen diese dann doch – beispielsweise bei eBay – auf, so verletzen sie die Lizenzrechte des europäischen Lizenznehmers. Das Markenrecht spricht in solchen Fällen davon, dass die Rechte des Lizenznehmers an der Durchsetzung seiner Lizenz noch nicht erschöpft sind. Davon besonders betroffen sind gewerbliche eBay (Zwischen-) – Händler die ihre Waren von anderen Händlern eingekauft haben, ohne die genaue Herkunft der Waren zu kennen.


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