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26.04.2010



Schlappe vor Gericht: Abofallen-Betreiber und Inkasso-Anwalt Olaf Tank müssen Kosten erstatten

Verbraucherzentrale Hessen stellt Musterbriefe ins Internet

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Marburg vom 8. Februar 2010 (91 C 981/09 - 81) müssen die Content Services Ltd. als Betreiber des Internet-Portals "www.opendownload.de" und deren Inkassoanwalt Olaf Tank Kosten in Höhe von 46,41 Euro erstatten. Diese waren einem Verbraucher entstanden, der zur Abwehr einer unberechtigten Forderung für ein Internetabonnement einen eigenen Rechtsanwalt eingeschaltet hatte. Das Gericht sieht in der Aufmachung des Internetportals eine Verbrauchertäuschung.

Die Verbraucherzentrale rät Verbrauchern, die in vermeintliche Internet-Abofallen getappt sind: nicht zahlen, gegebenenfalls kurz und formlos den angeblich geschlossenen Vertrag bestreiten und sich auch von nachfolgenden Mahnungen und Rechtsanwaltsschreiben nicht einschüchtern lassen. Musterbriefe zur Abwehr unberechtigter Forderungen stehen auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hessen zur Verfügung.

© Verbraucherzentrale Hessen

Die kompletten Informationen finden Sie unter: Link zum Inhalt


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