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02.01.2012

Musterentscheid gegen UniCreditbank - Fehler im VIP4-Fondsprospekt





Banken

Bildquelle: aboutpixel.de / skyline frankfurt © kim czuma

Der Prospekt des Medienfonds VIP 4 war falsch. Außer dem Fondsinitiator haftet auch die UniCreditbank. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München in einem Musterverfahren entschieden. Es ist die erste Entscheidung zugunsten von Anlegern in einem Kapitalanleger-Musterverfahren überhaupt. test.de berichtet.


Erfolg nach sechs Jahren


Jubel in der Münchener Rechts­anwalts­kanzlei Mattil & Kollegen: Erst­mals über­haupt ist in einem Kapital­anleger-Muster­verfahren eine Entscheidung zugunsten von Anlegern gefallen. Rechts­anwältin Katja Fohrer hatte das Verfahren im Auftrag verschiedener Anleger bereits 2006 einge­leitet. 23 Zeugen vernahm das Ober­landes­gericht München und berief im Laufe der Jahre insgesamt 18 Verhand­lungs­tage ein. Berge von Schriftsätzen und Unterlagen füllen die Gerichts­akten. Jetzt fiel die Entscheidung: Der Prospekt des Medienfonds VIP4 war falsch. Verantwort­lich ist außer dem Initiator Andreas Schmid die UniCredit­bank als Rechts­nach­folgerin der damaligen Hypo­ver­eins­bank.


Deutsch­land­weit verbindlich


Mit dem Muster­entscheid hat das OLG München verbindlich für alle anderen deutsch­land­weit anhängigen Klage­verfahren um den geschlossenen Medienfonds VIP 4 fest­gestellt, dass der Prospekt falsch ist. Viele Betroffene haben jetzt hervorragende Aussichten auf Schaden­ersatz. Nach Ansicht der Münchener Richter ist das steuerrecht­liche Anerkennungs­risiko falsch dargestellt. Der tatsäch­liche Zahlungs­fluss entsprach nicht den Prospekt­angaben. Die von Anlegern einkalkulierten Steuer­vorteile blieben daher oft aus. Außerdem hält das Gericht die Darstellung von Verlustrisiko und die Prognoserechnung im Prospekt für fehler­haft.


Bedeutung auch für andere Fonds


Rechts­anwältin Katja Fohrer misst der Entscheidung weitreichende Bedeutung bei: ,,Auch zahlreiche andere Medienfonds sind davon betroffen. Andere Anbieter wie Hannover Leasing und die mitwirkenden Groß­banken müssen sich angesichts dieses Muster­entscheids auf eine Klagewelle einstellen", erklärte die Fach­anwältin für Bank­recht.


Verluste für zahlreiche Anleger


Große Emissions­häuser wie Hannover Leasing hatten in den Jahren 1998 bis 2005 mit ähnlich konstruierten geschlossenen Fonds Zehn­tausende von Anlegern einge­worben. Films­fonds wie der VIP 4 galten lange als aussichts­reiche und Steuern sparende Kapital­anlage. Tatsäch­lich erwirt­schafteten viele der Fonds Verluste und mussten viele Anleger außerdem auch noch Steuern nach­zahlen.


Zusätzlich Einzel­klagen nötig


Per Muster­verfahren können Geld­anleger seit 2005 bestimmte Vorfragen wie mögliche Prospekt­fehler einheitlich vor einem Ober­landes­gericht klären lassen. Parallel hierzu müssen Anleger jedoch individuell Klage einreichen. Anders als die US-amerikanische Sammelklage führen deutsche Kapital­anlage-Muster­verfahren nicht auto­matisch zu einer Hemmung der Verjährung. Anlegern haben Muster­verfahren bisher noch nichts gebracht.

Ober­landes­gericht München, Muster­entscheid vom 30.12.2011Aktenzeichen: KAP 1/07





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Kategorie: Kapitalanlagerecht

Rechtsanwalt Udo Kuhlmann
An der Schlachte 12
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Tel: 0421 / 33029850




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